Wechselfrist einhalten - so geht`s im Amateurfußball und daran hält sich auch der TuS Holstein Quickborn von 1914 e.V. - Wir bitten unbedingt um Beachtung:
Mittlerweile können die Spieler in Amateurfußballvereinen nicht mehr nur ausschließlich während eines vorgegebenen Zeitraums im Sommer, der Sommerpause, den Verein wechseln, wie es der Deutsche Fußballbund (DFB) in der Vergangenheit vorschrieb, sondern auch in der Winterpause.
Ebenso ist der Einkauf von Spielern nun für die Vereine auch öfter möglich.
Der Vereinswechsel ist nur möglich, wenn der Club, den der Spieler verlässt, auch dem Wechsel zustimmt.
Für die Höhe der Ablösesumme gibt es keine Vorgaben, hier wird verhandelt.
Für die Wechselfrist im Sommer eines jeden Jahres/Saison gilt:
Melden Sie sich als Amateurfußballspieler per Einschreiben z. B. TuS Holstein Quickborn von 1914 e.V. - Geschäftsstelle, Ziegenweg 1, 25451 Quickborn oder persönlicher Übergabe des Abmeldeschreibens (Öffnungszeiten bitte beachten http://www.tus-holstein-quickborn.de/kontakt.php) bis zum 30.06.eines jeden Jahres um 00:00 Uhr ab.
Ferner sind alle Vereinsutensilien (Trainingsjacken - bzw. Hosen usw.) gegen Quittung dort abzugeben.
Der Spielerpass wird dann mit der entsprechenden Freigabeerklärung des Vereins (z.B. TuS Holstein Quickborn von 1914 e.V.) zum Vereinswechsel und der rechtsgültigen Unterschrift innerhalb der angegebenen Frist an den HFV gesandt, denn der Spielerpass ist Eigentum des HFV.
Die Spielberechtigungsunterlagen müssen dann bis zum 30. August eines jeden Jahres (durch den neuen Verein) vollständig beim HFV eingegangen sein, um umgehend eine Spielberechtigung zu erhalten, andernfalls folgt eine Spielsperre.
Die Wechselfrist für den Winter endet am 31. Januar eines jeden Jahres
Außerhalb der Wechselfristen zieht ein Vereinswechsel eine Sperre nach sich.
Siehe unter http://www.tus-holstein-quickborn-fussba.../formulare.html